Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Wir werden Sie über die Kosten informieren. Unter anderem sind die unten genannten Optionen möglich zur Vergütung unserer Tätigkeiten. Wir bestätigen die Zahlungsvereinbarungen schriftlich und versuchen, im Voraus die Kosten zu schätzen. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Tätigkeiten der Kanzlei. Darin heißt es unter anderem dass im Voraus bezahlt werden muss.

Abrechnung nach Stundensatz

Die Arbeit wird auf Grundlage eines vereinbarten Stundensatz berechnet. Sie zahlen pro gearbeitete Stunde. Der Stundensatz hängt unter anderem ab von die Art der Fall (Zum Beispiel erfordert spezielle Kenntnisse?) und die Erfahrung des Anwalts. Für Notfälle können zusätzliche Kosten berechnet werden. Wir rechnen in Einheiten von 6 Minuten. Auf dem vereinbarten Stundensatz bezahlen Sie 6 % Bürokosten und Mehrwertsteuer. Möglicherweise entstehen Reisekosten und Vorauszahlungen (z.B. Gerichtsgebühren) werden extra berechnet.

Pauschal

Gemäß der geschätzten Arbeit wird ein Festpreis vereinbart. Wir vereinbaren auch eine maximale Anzahl Stunden, die für diesen Betrag gearbeitet werden, sollte der Fall (viel) mehr zeitaufwändig sein als erwartet. Auch bei dieser Variante zahlen Sie Bürokosten, Mehrwertsteuer, Reisekosten und Vorauszahlungen extra.

Rechtsschutzversicherung

Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, vergütet der Versicherer unsere Tätigkeiten. Wenn Unterstützung eines Anwalts notwendig ist, dann haben Sie eine sogenannte freie Wahl des Rechtsanwalts: Sie können selbst einen Anwalt wählen. Wenn Sie sich dessen nicht sicher sind, fragen Sie bitte Ihre gesetzliche Versicherung für weitere Informationen.

Prozesskostenhilfe („pro deo“)


Wenn Sie in Haft sind oder wenn Ihr Einkommen und Vermögen unter bestimmten Grenzen bleibt, können wir Ihnen helfen auf grund von subventionierte Rechtshilfe. Dann bezahlt der Staat die Kosten für den Anwalt. Sie müssen möglicherweise eine Eigenbeteiligung bezahlen (dies gilt nicht für Personen in Untersuchungshaft und minderjährige Verdächtige). Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite vom ‘Raad voor Rechtsbijstand’.